Auszug aus der Koalitionsvereinbarung 2011-2016
6. Sicheres Berlin: Bürgernahe Polizei. Intakter Rechtsstaat.
Die Berlinerinnen und Berliner haben ebenso wie Gäste aus aller Welt das berechtigte Bedürfnis, sicher in unserer Stadt zu leben. Ein sicheres Berlin ist zugleich Voraussetzung für den Verbleib und die Ansiedlung von Unternehmen. Es ist der Anspruch dieser Koalition, Sicherheit für alle zu gewährleisten und zugleich die Freiheits-und Bürgerrechte vor unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen zu bewahren. Wir sind uns darin einig, die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört, den Opfern von Straftaten die größtmögliche Unterstützung zu gewähren. Gemeinsam mit der Bundesregierung soll evaluiert werden, ob die Lastenteilung zwischen Bund und Land noch der Entwicklung der letzten Jahre entspricht.
Gleichzeitig stellt sich die Koalition gegen die Feinde der Freiheit. Berlin bleibt eine weltoffene Metropole. In dieser Stadt ist kein Platz für Intoleranz von Rechtsextremisten oder Linksextremisten, für Menschenverachtung, Rassismus, Antisemitismus, Homophobie, Fremdenfeindlichkeit, islamistischen Extremismus oder Muslimfeindlichkeit. Wir wollen ein gesellschaftliches Klima schaffen, in welchem jede Form politischer Gewalt und deren Propagierung geächtet wird. Individuelle Freiheit und Respekt vor dem anderen sind untrennbar miteinander verknüpft.
Ein gut funktionierendes Rechtswesen ist Voraussetzung des sozialen Rechtsstaats. Rechtsstaatlichkeit bedeutet auch, nicht unzumutbar lange auf eine Entscheidung warten zu müssen. Die Gewährleistung zügiger Entscheidungen von hoher Qualität ist zugleich ein wesentlicher Standortfaktor für die Wirtschaft.
Wir wollen die Leistungsfähigkeit der Justiz sicherstellen und stärken.
- Wir setzen auf eine verbesserte Polizeipräsenz und werden die Zahl der Polizeivollzugsbeamten um 250 erhöhen.
- Wir machen uns für ein Verbot der NPD stark und treten entschieden links-und rechtsextremistischen Tendenzen entgegen.
- Bei der Jugendkriminalität setzen wir auf Prävention und ein schnelles und vernetztes Eingreifen der Behörden im Sinne des Schwellen-und des Intensivtäterkonzepts und des beschleunigten Jugendstrafverfahrens (Neuköllner Modell).
- Die neue Justizvollzugsanstalt in Heidering soll Ende 2012 in Betrieb genommen und angemessen ausgestattet werden.
Innere Sicherheit
Prävention
Wir setzen uns dafür ein, dass das in den letzten Jahren entstandene Netz von Präventionsansätzen in Polizei, Justiz, Bezirksämtern, Schulen, Vereinen und Nachbarschaftsinitiativen ausgebaut wird. Unter Koordinierung und fachlicher Unterstützung der Landeskommission gegen Gewalt sollen in allen Bezirken Präventionsräte entstehen, um örtliche Entwicklungen angemessen zu berücksichtigen.
Moderne und bürgernahe Polizei
Die Berliner Polizei hat sich zu einer modernen Großstadtpolizei entwickelt. Bei der Bewältigung tausender Einsätze im Jahr, der reibungslosen Abwicklung von Großereignissen und Staatsbesuchen, dem Schutz der Auslandsvertretungen und in der täglichen Polizeiarbeit arbeitet sie effektiv und bürgernah. Diesen Weg wird die Berliner Polizei fortsetzen.
Um vorbeugend, aber auch strafverfolgend erfolgreich zu sein, werden wir für eine angemessene und moderne Polizeiausstattung sorgen. Die Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte ist durch ein Landeslagebild zu erfassen. Den im Dienst verletzten oder geschädigten Beamtinnen und Beamten ist durch die Behörde eine Hilfestellung zur Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche und psychologische Betreuung zu geben. Die Zahl der Vollzugsbeamten werden wir um 250 auf 16.410 erhöhen, um die Einsatzhundertschaften zu stärken.
Damit tragen wir vor allem dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis im öffentlichen Personennahverkehr Rechnung und begleiten den verstärkten Personaleinsatz der BVG durch erhöhte Polizeipräsenz. Die Speicherfrist der in Bussen, Bahnen und Bahnhöfen der Berliner Verkehrsbetriebe erhobenen Videodaten erhöhen wir von 24 auf 48 Stunden und sorgen damit für einheitliche Speicherfristen im gesamten öffentlichen Nahverkehr Berlins. Gegenüber der Deutschen Bahn werden wir uns dafür einsetzen, dass die Videoüberwachung auf den Anlagen der S-Bahn ausgebaut wird. Staatlichen Uniformträgern ist die kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr zu ermöglichen. Das bestehende Alkoholverbot in Beförderungsmitteln der BVG ist durchzusetzen.
Polizistinnen und Polizisten müssen auf den Straßen und Plätzen Berlins – auch als Fußstreifen in festgelegten Kontaktbereichen – deutlich sichtbarer werden. Zu diesem Zweck, aber auch um sicherzustellen, dass die verfügbaren Kräfte optimal eingesetzt werden, evaluieren wir sowohl die Konzepte der Einsatzhundertschaften als auch das Berliner Modell.
Wir setzen auf eine verbesserte Polizeipräsenz. Wir werden aber auch eine gesetzliche Grundlage schaffen, um Videoaufnahmen in Form von Übersichtsaufnahmen bei Versammlungen zu ermöglichen. Eine flächendeckende Videoüberwachung von Straßen und Plätzen wie in einigen anderen europäischen Großstädten lehnen wir ab.
Das Tragen von Namensschildern ist ein Beitrag, der die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten bürgernäher machen kann. Um den von den Polizistinnen und Polizisten geäußerten Sicherheitsbedenken Rechnung zu tragen, sollen sie die Möglichkeit haben, an ihrer Uniform oder ihrem Einsatzanzug statt des Namens eine rotierende Ziffer zu tragen. Als weitere Schutzmaßnahme für die Polizistinnen und Polizisten werden wir – auf Antrag – die Melderegisterauskunft beschränken oder sperren.
Mit der differenzierten Einsatzstrategie der ausgestreckten Hand ist es der Berliner Polizei gemeinsam mit der Zivilgesellschaft gelungen, die Gewaltrituale rund um den 1. Mai einzudämmen. Diese Strategie werden wir beibehalten und bei Bedarf fortentwickeln, ohne darauf zu verzichten, konsequent gegen Straftaten vorzugehen. Um potentielle Gewalttäter besser von Versammlungen abhalten zu können, weiten wir den unter Richtervorbehalt stehenden Unterbindungsgewahrsam auf bis zu vier Tage aus.
Zur grundsätzlichen Aufstellung und Akzeptanz der Polizei in einer sich vielfältig entwickelnden Stadt gehört, dass wir die Anstrengungen verstärken müssen, Migrantinnen und Migranten den Weg in den aktiven Polizeidienst zu ermöglichen, sofern sie die erforderlichen Qualifikationen erfüllen. Dabei sind die Grundsätze einer Einstellung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu berücksichtigen. Die interkulturelle Schulung der Polizei ist wesentlicher Bestandteil des Aus-und Fortbildungsprogramms.
Polizeiarbeit ist originär staatliche Aufgabe. In der Polizeipräventionsarbeit kann auch mit ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern zusammengearbeitet werden. Dies kann auch eine Begleitung der Polizei mit einschließen.
Polizeiliche Eingriffsbefugnisse
Wir werden die nötige Balance zwischen erforderlichen Eingriffen des Staates und dem Schutz der Freiheitsrechte wahren. Wir lehnen eine Vermischung von Befugnissen der Polizei und des Verfassungsschutzes ab.
Bei Auslandseinsätzen der Berliner Polizei wollen wir eine sichere Rechtsgrundlage für deren Amtshandlungen schaffen. Innerhalb der Europäischen Union beruhen diese auf dem Abkommen von Prüm. In diesem Zusammenhang ist auch der Einsatz der Polizei anderer EU-Länder in Berlin zu regeln. Auch die Rechtsgrundlagen für Auslandseinsätze im Rahmen von UN-Hilfsmissionen oder aufgrund anderer völkerrechtlicher Verträge bedürfen einer Regelung.
Zur rechtssicheren Durchführung des jetzt schon praktizierten Kfz-Kennzeichenscanning werden wir die Übernahme der Regelungen aus dem Brandenburger Polizeigesetz, die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsgemäß erklärt wurden, prüfen mit der Maßgabe, dass nicht benötigte Daten sofort automatisch gelöscht werden.
Die Polizei muss wieder stärker in der Fläche wahrgenommen werden. Um dies ohne zusätzliche Kosten zu erreichen, wollen wir besonders in Problemkiezen sowie Stadtteil-und Quartiersmanagementgebieten verstärkt mobile Polizeiberatung anbieten, etwa über temporär stationierte Polizeifahrzeuge oder Sprechstunden der Präventionsbeauftragten vor Ort.
Berlin steht als deutsche Metropole besonders im Blickfeld der organisierten Kriminalität. Dieser Herausforderung muss die Polizei entschlossen begegnen. In diesem Zusammenhang werden wir prüfen, inwiefern besondere Ermittlungsgruppen, -kommissionen o. Ä. notwendig sind. Wir setzen uns auch für ein Verbot krimineller Rockerbanden ein.
Berlin wird keine landesgesetzliche Befugnis für Onlinedurchsuchungen schaffen.
Ordnungsämter
Die Einführung der Ordnungsämter war ein wichtiger Beitrag für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Sauberkeit unserer Stadt. Gleichwohl gibt es noch einiges zu verbessern. Die Ordnungsämter müssen gestärkt werden, damit sie in der Lage sind, bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs noch stärker auch die Einhaltung anderer Normen zu überwachen, z. B. die Überwachung der Schneebeseitigungspflicht. Die beim Senator für Inneres mit den Bezirken bestehende Arbeitsgruppe wird dies sicherstellen. Der Gedanke der Bürger-und Ordnungspartnerschaften wird ausgebaut. Die Ausstattung der für die Überwachung des öffentlichen Raumes zuständigen bezirklichen Ordnungsämter werden wir überprüfen.
Feuerwehr und Katastrophenschutz
Wir streben an, die Einhaltung der vereinbarten Eintreffzeiten zu verbessern, ggf. unter Einbeziehung der Hilfsorganisationen. Wir werden das Feuerwehrgesetz novellieren und dabei insbesondere die Zugangsvoraussetzungen zur Freiwilligen Feuerwehr ändern, indem wir die Voraussetzungen für die freiwillige und ehrenamtliche Mitarbeit an die demografische Entwicklung anpassen und die Altersgrenzen modifizieren. Wir wollen Anreize für Menschen mit Migrationshintergrund schaffen, sich verstärkt bei der Freiwilligen Feuerwehr zu engagieren. Darüber hinaus wollen wir Feuerwehr und Hilfsorganisationen für den Katastrophenschutz mit zusätzlichen Fahrzeugen ausstatten.
Das Katastrophenschutzgesetz wollen wir mit dem Ziel überprüfen, eine effektive Antwort auf eine Katastrophensituation sicherzustellen, indem wir eine echte Einsatzleitung bei der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung schaffen, die über die bislang nur koordinierende Funktion hinausgeht.
Wir werden ferner die Infrastrukturbetriebe Berlins verpflichten, für den Katastrophenfall eine eigene Stromversorgung sicherzustellen.
Extremismus bekämpfen
Berlin bleibt eine weltoffene Metropole. Unterschiedliche Kulturen und Lebensentwürfe haben hier ihren Raum. In dieser Stadt ist kein Platz für Intoleranz von Rechtsextremisten oder Linksextremisten, für Menschenverachtung, Rassismus, Antisemitismus, Homophobie, Fremdenfeindlichkeit, islamistischem Extremismus oder Muslimfeindlichkeit.
Wir stellen uns geschlossen gegen jede Art von Rechtsextremismus. Wir setzen das „Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“ fort und wollen damit lokale Initiativen gegen Rechtsextremismus unterstützen. Die Koalitionsparteien werden sich für ein rechtssicheres Verbot der verfassungsfeindlichen NPD einsetzen.
Ebenso entschieden treten wir linksextremistischen Tendenzen entgegen, die intolerante oder verfassungsfeindliche Vorstellungen von einer Umgestaltung oder Abschaffung der freiheitlichdemokratischen Grundordnung mit Aufrufen zur Gewalt oder Ausübung von Gewalt gegen Sachen oder Personen propagieren. Hierzu müssen verstärkt Aufklärungs-und Bildungsangebote für die Berliner Schulen entwickelt werden. Aufbauend auf der vor zwei Jahren vom Verfassungsschutz des Landes Berlin veranstalteten Konferenz über linksextremistische Gewalt wollen wir von Wissenschaftlern begleitete Foren veranstalten, um die Ursachen linksextremistischer Gewalt besser erkennen und Bekämpfungsstrategien sowie ggf. ein Programm gegen Linksextremismus entwickeln zu können.
Eine tolerante, offene Demokratie muss aber auch mit fundamentaler Kritik leben, solange sich diese in einem rechtsstaatlichen Rahmen artikuliert. Hier setzen wir auf konstruktiven Dialog und wollen die Gegner durch bessere Argumente überzeugen. Deshalb organisieren wir den gesellschaftlichen Dialog auch mit Gruppierungen, die kritisch zu unserem Staat stehen. Gruppierungen, die nach ihrer Satzung verfassungsfeindliche Ziele verfolgen oder sich verfassungsfeindlich betätigen, können keine staatliche Förderung erhalten.
Verfassungsschutz
Den Umfang der bisherigen Öffentlichkeitsarbeit mit Broschüren und öffentlichen Veranstaltungen wollen wir beibehalten. Die Befugnis des Verfassungsschutzes, die Öffentlichkeit bei Vorliegen hinreichend gewichtiger Anhaltspunkte auch über Verdachtsfälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen zu informieren, wollen wir gesetzlich klarstellen. Der Verfassungsschutz muss in gleicher Qualität gegenüber allen extremistischen Bestrebungen aufgestellt sein. Die Mitwirkung des Verfassungsschutzes bei von den Veranstaltern verlangten Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Rahmen von Großveranstaltungen wollen wir gesetzlich regeln.
Bürgergesellschaft und Grundrechte
Demokratische Teilhabe
Die Koalitionsparteien haben unterschiedliche Auffassungen darüber, ob das Wahlalter zur Abgeordnetenhauswahl abgesenkt werden soll. Wir werden uns bei Abstimmungen in dieser Frage einheitlich verhalten. Eine Änderung des Wahlalters wird nur einvernehmlich vorgenommen werden.
Nach den Erfahrungen der Abgeordnetenhauswahl 2011 wollen wir Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung so ändern, dass u. a. das Wahlverfahren in allen Bezirken einheitlich organisiert und bei sehr knappen Ergebnissen eine öffentliche Nachzählung sichergestellt wird.
Die letzten gesetzgeberischen Anpassungen der Verfassung, des Abstimmungsgesetzes und des Bezirksverwaltungsgesetzes zu Bürgerbegehren und Volksbegehren haben sich so bewährt. Wir wollen daher in dieser Legislatur diesbezüglich keine weiteren Änderungen vornehmen.
Bürgerfreundliches und effektives Meldewesen
Wir werden das Meldewesen bürgerfreundlicher und im Rahmen des Datenschutzgesetzes umgestalten, indem wir die Möglichkeiten ausbauen, Daten online zu übermitteln und Melderegisterauskünfte online abzurufen. Adresshandel schließen wir aus. Wir werden uns ferner in Auswertung der Erfahrungen mit frühen Vereinfachungen im Meldewesen auf Bundesebene dafür einsetzen, dass wieder eine unbürokratische Form der Mitwirkung des Vermieters vorgesehen wird, sodass Scheinanmeldungen oder Vielfachanmeldungen erschwert werden. Wir werden uns ebenfalls dafür einsetzen, dass gewerbliche Scheinanmeldungen mit einem angemessenen Bußgeld belegt werden.
Datenschutz und Informationsfreiheit
Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz ist bundesweit vorbildlich. Trotzdem werden wir es kontinuierlich weiterentwickeln. Öffentliche Daten wie zum Beispiel Grunddaten machen wir so weit wie möglich transparent und richten Schnittstellen zur Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger ein.
Im Bundesrat werden wir uns für eine Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes einsetzen. Unternehmen sollen beim Umgang mit Daten klaren Regelungen unterliegen, die die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger respektieren. Wenn Firmen über einen längeren Zeitraum persönliche Daten sammeln, sollen diese den Betroffenen im Rahmen eines Datenbriefs jährlich einmal mitgeteilt werden. Daten müssen nach einer Ablauffrist automatisch gelöscht werden. Wir werden uns zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz einsetzen. Videoüberwachung und Rasterfahndungen in Unternehmen zur verdachtsunabhängigen Kontrolle von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind unzulässig. Wir unterstützen die baldige Abschaffung des elektronischen Entgeltnachweis-Verfahrens (ELENA).
Im Berliner Datenschutzgesetz wollen wir eine Informationspflicht der Berliner Behörden gegenüber den Betroffenen von Datenschutzpannen einführen.
Justiz und Rechtspolitik
Schnelle und vernetzte Bekämpfung der Jugendkriminalität
Im Bereich der Kinder-und Jugenddelinquenz ist die Berliner Justiz in ein effizientes System der Prävention und Intervention eingebunden. Die bisher erfolgreichen Konzepte werden wir fortsetzen. Das betrifft insbesondere das Schwellen-und das Intensivtäterkonzept zur durchgreifenden Reaktion auf Mehrfachtäter, das Neuköllner Modell zur Verkürzung der Verfahrensdauer im Jugendstrafverfahren und die enge Zusammenarbeit der Berliner Justiz mit Polizei und Jugend-und Sozialbehörden, Schulen und freien Trägern zur Prävention von Straftaten.
Wir werden für Kinder, die sich delinquent verhalten, Plätze für eine verbindliche Unterbringung bereitstellen, um die notwendigen pädagogischen Interventionen vorzubereiten und ggf. die schnelle Altersfeststellung sicherzustellen. Die Kapazitäten im Jugendarrest werden wir durch eine modernisierende Erweiterung der Jugendarrestanstalt Berlin von derzeit 33 Plätzen auf 60 Plätze erweitern. Wir werden prüfen, ob das Kindergeld für in Obhut oder in Jugendhaft befindliche Kinder oder Jugendliche den jeweiligen Einrichtungen zur Entwicklung von zielgerichteten Betreuungsangeboten zur Verfügung gestellt werden kann.
Konsequent gegen Wirtschaftskriminalität und Kriminalität im Internet
Wesentliche Bedeutung hat für uns die Bekämpfung der Wirtschafts-und Internetkriminalität. Wir werden in der justizpolitischen Zusammenarbeit mit den anderen Ländern und dem Bund darauf dringen, diesen Bereichen der Kriminalität mit dem gebotenen Augenmaß gesetzgeberisch zu begegnen. Insbesondere wollen wir das öffentliche und private Vermögen stärker vor unverantwortlichen Risikogeschäften schützen. Wir werden die Kriminalität, die über das Internet begangen wird, intensiver verfolgen.
Humaner und zeitgemäßer Strafvollzug - Landesstrafvollzugsgesetz für Berlin
Der Strafvollzug soll die erneute Straffälligkeit von Strafgefangenen verhindern und dadurch die Sicherheit der Bevölkerung erhöhen. Wir werden den Strafvollzug daher sachlich und personell so ausstatten, dass er auch die erfolgreiche Resozialisierung eines möglichst hohen Teils der Strafgefangenen gewährleisten kann. Dazu gehört auch, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die in der Ausbildung Befindlichen zu übernehmen.
Wir werden den Strafvollzug in Berlin durch ein Landesstrafvollzugsgesetz auf der Grundlage des länderübergreifend erarbeiteten Musterentwurfs regeln.
Ein wesentlicher Baustein des modernen und humanen Strafvollzugs ist die Inbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt Heidering mit 648 Haftplätzen für den geschlossenen Männervollzug zu Ende 2012. Zur Bewältigung der damit verbundenen Aufgaben stellen wir eine sachgerechte Personalausstattung sicher. So ist bereits ein Kernteam tätig, das wir bis zur Inbetriebnahme der Anstalt mit dem stetigen Anwachsen der Aufgaben aufstocken werden. Dabei werden wir insbesondere bei der Qualifizierung und Beschäftigung der Gefangenen, bei deren Versorgung und bei anderen nichthoheitlichen Aufgabenstellungen und nicht sicherheitsrelevanten Bereichen des Justizvollzuges den Fachverstand Dritter einbeziehen.
Wir werden prüfen, ob in Anbetracht der zurückgegangenen Strafgefangenenzahlen die geplante Verlegung des Drogenfachbereichs der Jugendstrafanstalt (JSA) Berlin vom Standort Friedrich-Olbricht-Damm an den Standort Lichtenrade durchgeführt werden muss oder ob es haushalterisch vorzugwürdigere Alternativen gibt. Insbesondere soll geprüft werden, ob eine Sanierung der Liegenschaften der JSA Berlin und ein Verbleib des Drogenfachbereiches am Standort Friedrich-Olbricht-Damm sowie eine Eingliederung des Untersuchungshaftbereiches in die JSA Berlin kostengünstiger zu realisieren wäre. Dabei sind neben den Umbaukosten auch diejenigen Kosten für Fahrzeuge und Personal zu berücksichtigen, die nach einem Umzug der Drogenfachabteilung voraussichtlich durch Transporte zwischen dem Bereich in Lichtenrade und der Hauptanstalt am Friedrich-Olbricht-Damm entstehen.
Ferner soll geprüft werden, ob die bei einer Eingliederung des Untersuchungshaftbereiches in die JSA Berlin freiwerdenden Räume des derzeitigen Untersuchungshaftbereiches in Lichtenrade für die notwendige Erweiterung der Plätze in der Jugendarrestanstalt genutzt werden können, um so einen Umbau des Gebäudes der Jugendarrestanstalt in der Lützowstraße zu vermeiden und eventuelle Einsparungen zur Verbesserung der Haftbedingungen in der JSA Berlin zu nutzen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizvollzuges leisten unter oftmals schwierigen Bedingungen eine hervorragende Arbeit. Gemeinsam mit ihnen wollen wir flexible Arbeitszeitmodelle, Personalentwicklungskonzepte, Fortbildungsangebote und das Gesundheits-und Konfliktmanagement fortentwickeln, die die Attraktivität dieses Berufsfeldes erhöhen und die hohe Leistungsfähigkeit des Justizvollzuges sicherstellen.
Zur Verbesserung des Ressourceneinsatzes werden wir zügig prüfen, die am Friedrich-Olbricht-Damm gelegenen Justizvollzugsanstalten Plötzensee und Charlottenburg sowie das Justizvollzugskrankenhaus Berlin organisatorisch zusammenzuführen. Zur Erhöhung der Sicherheit im Strafvollzug werden wir unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans für die Jahre 2012 und 2013 das Pilotprojekt zum Einsatz von „Handy-Blockern“ starten und schnellstmöglich auswerten. Um verbotene Kommunikation nach außen zu unterbinden, wollen wir in der Folge das System flächendeckend ausweiten oder wirksame Alternativen entwickeln. In diesem Zusammenhang werden wir prüfen, inwieweit den Strafgefangenen auf eigene Kosten, auch im Interesse ihrer Resozialisierung und Anbindung an das Leben außerhalb des Vollzuges, eine kontrollierte Nutzung neuer Medien gestattet werden kann.
Zur Vermeidung von Rückfällen in die Straffälligkeit werden wir besonderes Augenmerk auf die Wiedereingliederung nach Haftentlassung legen, die wir als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ansehen. Dazu dient ein Übergangsmanagement in Zusammenarbeit des Strafvollzugs mit anderen staatlichen Stellen und freien Trägern. Wir wollen auch die Arbeit der freien Träger evaluieren und Qualitätsstandards für die Durchführung der Maßnahmen festlegen.
Sicherungsverwahrung neu regeln
Beim Umgang mit gefährlichen Straftätern im Rahmen der Sicherheitsverwahrung müssen wir sowohl dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung als auch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 gerecht werden. Dazu muss die Sicherungsverwahrung auf ihre Beendigung ausgerichtet sein, sich deutlich von den Bedingungen des Strafvollzugs unterscheiden und soweit wie möglich an die Lebensverhältnisse außerhalb des Justizvollzugs angenähert werden. Auch muss schon der vorhergehende Strafvollzug auf die Vermeidung einer angeordneten oder vorbehaltenen Sicherungsverwahrung ausgerichtet werden. In einem Konzept ist nachzuweisen, inwieweit zusätzliche Mittel erforderlich sind, um diesen zwingenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Bei der im Anschluss an die Haft im Berliner Strafvollzug zu vollziehenden Sicherungsverwahrung ist entsprechend der Entscheidung des Kammergerichts der Grundsatz der möglichst heimatnahen Unterbringung zu berücksichtigen. Dabei können wir in Berlin auf Erfahrungen bei der Behandlung von Sicherungsverwahrten zurückgreifen.
Sobald der Bundesgesetzgeber den bundesrechtlichen Rahmen der Sicherungsverwahrung neu geregelt hat, werden wir die gesetzliche Grundlage für den Vollzug der Sicherungsverwahrung durch ein Berliner Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung schaffen. Dabei werden wir die wichtige Rolle der Bewährungshilfe, der Führungsaufsichtsstelle und der forensischtherapeutischen Ambulanz berücksichtigen, deren zielgerichtete Arbeit einer erneuten Straffälligkeit gerade auch nach vollzogener Sicherungsverwahrung entgegenwirken kann.
Beschleunigung der Verfahren
Eine starke, effiziente und für die Rechtssuchenden erreichbare Justiz ist der Garant für die Gewährleistung der Bürgerrechte, insbesondere des Grundrechts auf gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Verfahren in angemessener Zeit. Um dies in Zukunft noch besser zu gewährleisten, bedarf es neben verstärkter auch grundlegender struktureller und organisatorischer Anstrengungen der Justiz – etwa des Angebots der Unterstützung beim Prozessmanagement – einer ausreichenden Ausstattung der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden mit Personal und der gezielten Fortbildung des Personals. So wollen wir auch vermeiden, dass das Land Berlin Entschädigungsansprüchen nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt wird.
Entlastung der Gerichte und der Amtsanwaltschaft
Wir bleiben bei der bisherigen Linie des Landes Berlin hinsichtlich der Abschaffung des Richtervorbehalts bei Blutentnahmen nach § 81a StPO. Wir werden die Initiative zur Präzisierung der Sozialgesetzgebung und der Verbesserung des Sozialgerichtsgesetzes fortsetzen und fordern vom Bund eine angemessene Schulung und Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter. Der eingeleitete Prozess der Entlastung der Amtsanwaltschaft muss bei Bedarf fortgesetzt werden.
Evaluierung des Landesrichtergesetzes
Wir werden das Landesrichtergesetz im Jahr 2013 ergebnisoffen evaluieren.
Personalentwicklung und Fortbildung
Wesentliches Anliegen der Justizpersonalpolitik bleibt es, die Effizienz der Rechtspflege bei ungebrochen hoher Qualität zu gewährleisten und gleichermaßen die Arbeitszufriedenheit und Motivation der Bediensteten zu fördern. Wir freuen uns, dass unter den Berliner Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Amtsanwältinnen und Amtsanwälten eine große Fortbildungsbereitschaft besteht. Schwerpunkte des Fortbildungsangebots liegen im Bereich des Jugendstrafrechts, des Europarechts und in der bereichsübergreifenden Fortbildung unter Einbeziehung anderer Fachbereiche. Gesetzlich angeordnete Fortbildungspflichten oder gar eine Verschulung der Fortbildung sind nicht zielführend. Wir werden im Rahmen der Personalentwicklung Konzepte insbesondere für den richterlichen Probedienst und für ältere Bedienstete entwickeln.
Zur Sicherung der hohen Qualität der Arbeit in der Berliner Justiz werden wir die vermittelnde (mediatorische) Verhandlungsführung als eine richterliche Kernkompetenz sowie die richterliche Eigenwahrnehmung (Intervision, Supervision) fördern. Über die Fortsetzung des Berliner Mediationsprojekts werden wir nach Abschluss der derzeit durchgeführten Evaluation entscheiden. Zur dauerhaften Gewährleistung einer ausreichenden Nachwuchsgewinnung im Bereich der Rechtspfleger und sonstigen Folgedienste bedarf es auf der Grundlage eines umfassenden Konzeptes verstärkter Anstrengungen.
Zeitgemäße juristische Ausbildung
Die Form der Ausbildung zu den klassischen juristischen Berufen hat sich bewährt. Wir wollen die Ausbildung unter anderem durch eine effizientere Fachdidaktik, die Vermittlung praktischer und kommunikativer Fähigkeiten, eine Stärkung der methodischen Fähigkeiten und eine stärkere Einbeziehung europäischer Rechtsentwicklungen verbessern. Bachelor-und Masterstrukturen lehnen wir für die juristische Ausbildung ab.
Effiziente Justiz durch den Einsatz moderner Informationstechnik
Wir werden wie bislang IT-Anwendungen der Berliner Justiz kostensparend im Verbund mit anderen Ländern entwickeln. Hierbei soll auch jeweils geprüft werden, ob der kostengünstige Einsatz von Open-Source-Software möglich ist. Im Bereich der Senatsverwaltung für Justiz wird ein IT-gestütztes Justizaktenmanagement (JAM) weiterentwickelt und die elektronische Akte eingeführt.
Gerichtsorganisation
Das Landgericht Berlin ist mit 335 Richterinnen und Richtern das größte Landgericht Deutschlands. Die Größe und die Verteilung auf drei weit voneinander entfernte Standorte erschweren die effektive Verwaltung. Wir prüfen eine Reorganisation nach dem Prinzip der dezentralen Fach-und Ressourcenverantwortung mit dem Ziel der Aufteilung in drei Landgerichte – zwei für Zivilsachen und eines für Strafsachen.
Kostendeckungsgrad der Justiz
Wir werden den Kostendeckungsgrad bei den Leistungen der Berliner Justiz steigern. Dabei werden wir weiter streng darauf achten, dass der Zugang zum Recht keine Frage des Einkommens ist. Durch eine Orientierung an sozialrechtlichen Vorgaben bei den Bereichen Betreuung, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe werden wir Mitnahmeeffekte vermeiden.
Europa und internationale Beziehungen
Wir wollen die Rechtspolitik der Europäischen Union mitgestalten und vor allem die Rechtsvereinheitlichung im Bereich der Europäischen Union im Interesse eines einfacheren grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs unterstützen. Inhaltliche Schwerpunkte sehen wir in der Veranstaltung eines europäischen Familien-und Erbrechtstages und der Förderung einer effizienteren Strafverfolgungstätigkeit auf EU-Ebene. Berlin wird sich als Standort einer der Lokalkammern der geplanten europäischen Patentgerichtsbarkeit bewerben. Wir wollen die europäischen und außereuropäischen Beziehungen der Berliner Justiz weiter pflegen und ausbauen.