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16.09.2009, 09:18 Uhr | Dr. Robbin Juhnke, MdA Übersicht | Drucken
Juhnke: Melderecht - Rückkehr zu den alten, schärferen Regeln richtig
Änderung des Melderechts in 10 Berliner Bezirken zum 1. November 2009


Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Robbin JUHNKE, erklärt:

„Zehn Berliner Bezirke wollen ab dem 1. November bei der An- oder Ummeldung wieder die Vorlage des Mietvertrages verlangen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Denn die Zahl der fehlerhaften Einträge in den Melderegistern ist in der Tat erschreckend hoch. Wäre das alte Melderecht nicht entschärft worden, hätte es diese besorgniserregende Entwicklung, die sogar die Sicherheit unseres Landes gefährden kann, nicht gegeben.


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Dr. Robbin Juhnke, MdA

Die derzeitige Regelung ermöglicht beispielsweise, dass sich Straftäter auf falsche Adressen anmelden können. So stand zum Beispiel ein Sondereinsatzkommando vor der Tür eines unbescholtenen Bürgers, weil nach dem Meldearchiv dort eine gesuchte Person wohnen sollte. Außerdem besteht durch das jetzige Melderecht die Gefahr, dass Bürger von Straftätern aufgesucht werden, weil diese vermuten, dort andere Straftäter anzutreffen.

Immer häufiger nutzen Straftäter falsche Adressen. Schon 2007 haben wir darauf hingewiesen, dass die damals getroffenen Regelungen die Zahl der so genannten Scheinanmeldungen in die Höhe treiben wird. Unsere Vorhersage hat sich leider bewahrheitet.

Darüber hinaus appellieren wir an die neue Bundesregierung, sich dieser drängenden Problematik zügig anzunehmen. Um Scheinanmeldungen zusätzlich zu erschweren, sollten folgende Aspekte in einem neuen "Bundesmelderecht" berücksichtigt werden: Der Vermieter wie auch der Anmeldende sollten künftig wieder das Meldeformular unterzeichnen. Zudem sollte der Vermieter wieder die Nebenmeldepflicht haben, Ein- und Auszüge in seinem Haus den Meldebehörden unverzüglich mitzuteilen."


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