Das Abgeordnetenhaus setzt sich nach der Verfassung von Berlin aus mindestens 130 Mitgliedern zusammen, von denen 60 % direkt in den Wahlkreisen und 40 % indirekt über Bezirks- bzw. Landeslisten gewählt werden. Hinzu kommen die Überhang- und Ausgleichsmandate. Somit bestehen bei den Wahlen in Berlin 78 Wahlkreise. Die Wahlkreise sollen in etwa gleich viele Einwohner haben. Im Bezirk Neukölln liegen insgesamt sechs dieser Wahlkreise. Einer davon ist Buckow und Britz-Süd, Wahlkreis Nummer 4. Die Wählerinnen und Wähler können mit ihrer Erststimme direkt für die Person stimmen, von der sie sich am besten im Abgeordnetenhaus vertreten fühlen. Gewählt ist der Bewerber einer Partei, der die meisten Erststimmen erringt. Er sitzt künftig im Abgeordnetenhaus von Berlin, dort vertritt er oder sie nunmehr nicht nur seinen Wahlkreis, sondern alle Berlinerinnen und Berliner. In der Regel hat jeder Abgeordnete ein oder zwei Fachgebiete, in denen er sich berlinweit engagiert. Darüber hinaus bleibt der Wahlkreisabgeordnete natürlich Ansprechpartner aller Einwohner "seines" Wahlkreises zu allen Problemen und Anliegen. 
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